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Baustellenabfälle - Baurestmassen - Sperrmüll


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Sperrmüll ist Müll der wegen seiner äußeren Beschaffenheit nicht durch ein ortsübliches Müllsystem erfasst werden kann. Viele kleine Sache in einem Sack sind kein Sperrmüll sondern Restmüll.

Sperrmüll sind bewegliche Sachen, Baurestmassen waren fix mit dem Haus verbunden.




Beispiel: Möbel - Sperrmüll, Fenster u. Türen - Baurestmassen

Baustellenabfälle (Baurestmassen) sind generell kein Sperrmüll und werden bei der mobilen Sperrmüllsammlung gar nicht und auf den ASZ nicht oder nur mengenbeschränkt angenommen.

Bauschutt (Ziegel, Beton, Fliesen, Keramik, Ytong, Zement udgl.) wird auf den ASZ nur in der Gesamtmenge von höchstens 100 Liter pro Baustelle angenommen.
Rigips und Eternit werden pro Abfallart in der Menge von höchstens 100 Liter pro Baustelle angenommen.

100 Liter sind ca. 1 Maurertrog bzw. 4 Putzeimer oder 5 Baustellenkübel

Mineralwolle, EPS (Baustyropor) und XPS (geschäumte Dämmplatten) dürfen seit 1.1.18 weder auf einem Altstoffsammelzentrum noch auf der Abfallbehandlung "Am Ziegelofen" übernommen werden.
Sie können in St. Pölten nur mehr bei der Deponie BAR (Bauschutt und Mineralwolle) und bei der Energie AG (alles) entsorgt werden.

Darüber hinausgehende Mengen, der oben angeführten Abfälle können nur auf einer Baurestmassendeponie entsorgt werden.

Da die rechtichen Bestimmungen immer vielfältiger und komplizierter werden, erkundigen Sie sich bitte vor Umbauarbeiten über die fachgerechte Entsorgung. Dadurch können Sie sich viel Ärger und auch Kosten ersparen. Je sortenreiner gesammlt wurd um so billiger wird die Entsorgung.

1 x pro Jahr steht jeder Liegenschaft ein kostenloser Sperrmülltermin zur Verfügung. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig wegen eines Termis, da es in der Hauptsaison zu Wartezeiten von 3 - 4 Wochen kommen kann.
Für Wohnhausanlagen (Mehrparteienhäuser) wird nur 1 gemeinsamer Sperrmülltermin vergeben - zu vereinbaren über die Hausbetreuung.

Für die mobile Sperrmüllsammlung ist folgendes zu beachten:
1. Der Sperrmüll ist am Abfuhrtag bis spätestens 6.00 Uhr früh an der Grundstücksgrenze für den Kranwagen erreichbar auf einem befestigten Untergrund bereitzustellen. Bei nicht ordnungsgemäßer Ablagerung haftet der Besitzer für Schäden an Gebäuden, Zäunen usw.

2. Nach Möglichkeit soll eine verantwortliche Person auf der Liegenschaft anwesend, oder zumindest telefonisch erreichbar sein.

3 Es wird nur Sperrmüll aus Haushalten, getrennt nach Alteisen, Holz und restl. Sperrmüll zur Entsorgung übernommen.

4. Elektroaltgeräte, Altstoffe (Kartonagen, Papier, Textilien, Altglas u. Metallverpackungen), Sondermüll, Baurestmassen, Bauschutt und Restmüll werden bei der Sperrmüllsammlung nicht mitgenommen.


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